Medtech Supply

Plattform für die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Medizinprodukten in der Schweiz.

Über Medtech Supply

Um die Versorgungskapazitäten der Schweiz zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie aufrechterhalten zu können, hat der Bundesrat die Armeeapotheke damit beauftragt, die Beschaffung wichtiger medizinischer Güter sicherzustellen.

 

  • Interessierte Anbieter können sich auf der Medtech Supply Plattform registrieren. Sie werden anschliessend automatisch über neu platzierte Marktausschreibungen informiert.
  • Unter „Übersicht Produkte“ sind die Artikel ersichtlich, zu welchen via die Medtech Supply Plattform Marktanfragen platziert werden.

Aktuelle Marktanfragen

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Derzeit sind keine Martkanfragen ausgeschrieben.

Rahmenbedingungen

Bestimmungen für Angebote
  • Die Armeeapotheke publiziert ihre Beschaffungslose auf dieser Website;
  • Die Beschaffung der Medizingüter erfolgt über erfahrene Produzenten und Händler mit Sitz in der Schweiz;
  • Bedingung zur Teilnahme ist ein Erfahrungsnachweis in der Schweiz wie auch im Beschaffungsmarkt;
  • Die Beschaffungslose werden pro Produktegruppe publiziert und vergeben;
  • Bei Volumina grösser CHF 25 Mio. ist den Anbietern vorgeschrieben, Konsortien zu bilden;
  • Die Prüfung der Angebote und die Vergabe der Lose erfolgt durch die Armeeapotheke;
  • Die Vergaben erfolgen freihändig.
Konsortien
  • Ein Konsortium stellt rechtlich eine einfache Gesellschaft nach Artikel 530ff OR dar;
  • Jedes Konsortium bestimmt die Rolle des Anführers, welcher das Konsortium gegenüber der Armeeapotheke vertritt;
  • Angebote von Konsortien sind von allen Mitgliedern zu unterschreiben (Solidarhaftung);
  • Die Armeeapotheke stellt Musterverträge aus.
Verfahren
  • Die Armeeapotheke publiziert die Beschaffungslose auf dieser Website;
  • Die Armeeapotheke und Swiss Medtech informieren die Branche über die neuen Beschaffungslose;
  • Anbieter beteiligen sich aufgrund der publizierten Beteiligungslose unter Einhaltung der angegebenen Fristen und Bedingungen;
  • Die Armeeapotheke prüft die Angebote und vergibt die Beschaffungsaufträge.
Grundsätze
  • Die Armeeapotheke beschafft grundsätzlich nur zertifizierte/zugelassene Produkte;
  • Sie beschafft nur Grossmengen;
  • Sie beschafft nur komplett assemblierte Produkte (ohne zusätzliche Logistik);
  • Zur Produktüberwachung muss eine Qualitätssicherung möglich sein.
  • Alle hier eingegebenen Daten werden von uns vertraulich behandelt.
Rechtliche Grundlagen

Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19).

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Interessen

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